Menschenrechte
Als Menschenrechte gelten
jene Rechte, die dem Menschen allein aufgrund seines Menschseins
zustehen und für alle gleichermaßen gelten. Dies sind unveräußerliche,
vorstaatliche und angeborene Rechte, die vom Staat gewahrt werden müssen.
Aufgrund von völkerrechtlichen
Erklärungen und Konventionen verpflichten sich alle Staaten auf der
Welt, aktiv zum Menschenrechtsschutz beizutragen. Wesentlich ist hierfür
die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" von 1948 und
der Zivil- und Sozialpakt von 1966.
Im Artikel 1 des
Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland sind diese Menschenrechte
verbürgt.
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