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Menschenrechte

Als Menschenrechte gelten jene Rechte, die dem Menschen allein aufgrund seines Menschseins zustehen und für alle gleichermaßen gelten. Dies sind unveräußerliche, vorstaatliche und angeborene Rechte, die vom Staat gewahrt werden müssen.

Aufgrund von völkerrechtlichen Erklärungen und Konventionen verpflichten sich alle Staaten auf der Welt, aktiv zum Menschenrechtsschutz beizutragen. Wesentlich ist hierfür die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" von 1948 und der Zivil- und Sozialpakt von 1966.

Im Artikel 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland sind diese Menschenrechte verbürgt.

 

 

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